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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine neue Richtlinie zur Energiesparberatung vor Ort erlassen.

Die wesentlichen Neuerungen ab 1.März 2015:

Höchstzuschuss  beträgt dann für:

  • Drei oder mehr Wohneinheiten 1100.-€ (bisher 500.-€)
  • Ein-oder Zweifamilienwohnhäuser 800.-€ (bisher 400.-€)

Beratung für gleiches Objekt nach 4 Jahren (bisher 8 Jahre) wieder förderbar.

Ausweitung auf Gebäude für die bis zum 31.Januar 2002 Bauantrag gestellt wurde.(Bisher bis 31.12.94)